Beratung und Service

Impressumspflicht

adobestock_135950901
© Adobe Stock

Stand: Februar 2022

Wer eine eigene Homepage (Werbeseite, Shop, Blog oder Portal) betreibt oder im Internet irgendetwas anbietet (z. B. in einem Online-Portal), hat eine Reihe von Informationspflichten zu beachten. Diese sind im Telemediengesetz (TMG) geregelt, das seit 1. März 2007 gilt. Das TMG regelt Informationspflichten und die Verantwortlichkeit für Inhalte von Telemediendiensten. Dieses Merkblatt gibt einen Überblick darüber, welche Informationspflichten im TMG geregelt sind, insbesondere welche Angaben das Impressum einer Internetseite enthalten muss.

Die Informationspflichten nach dem TMG müssen alle Anbieter von geschäftsmäßigen Telemediendiensten beachten (§§ 1, 5 TMG):

Telemediendienste sind

  • alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste. Darunter fallen grundsätzlich alle Arten von Internetseiten, egal ob Plattformen, Shops, Werbeseiten, E-Mail-Dienste etc.
    Keine elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste sind dagegen:
    • reine Telekommunikationsdienste, die ausschließlich in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen (§ 3 Nr. 24 Telekommunikationsgesetz),
    • rein telekommunikationsgestützte Dienste, bei denen die Inhaltsleistung noch während der Telekommunikationsverbindung erbracht wird (§ 3 Nr. 25 Telekommunikationsgesetz)
    • Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages.
  • audiovisuelle Mediendienste auf Abruf. Das sind solche Dienste, die nach Form und Inhalt mit herkömmlichem Fernsehen vergleichbar sind und als Massenmedien erscheinen, insbesondere Spielfilme, Sportberichte, Fernsehfilme und Dokumentarfilme.
    Keine audiovisuellen Mediendienste auf Abruf im Sinne dieses Gesetzes sind Angebote, bei denen die Bereitstellung von audiovisuellen Inhalten kein Hauptzweck der Dienste ist, sondern nur eine Nebenerscheinung darstellt. Das sind zum Beispiel Internetseiten, die nur zu Ergänzungszwecken audiovisuelle Inhalte enthalten, z. B. grafische Elemente, kurze Werbespots oder Informationen über ein Produkt oder nicht-audiovisuelle Dienste.

Anbieter nach § 1 TMG sind:

  • natürliche Personen,
  • juristische Personen (Firmen, Gesellschaften, rechtsfähige Vereine),
  • öffentliche Stellen (egal ob die Nutzung entgeltlich oder unentgeltlich ist),

die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung zur Verfügung stellen oder den bloßen Zugang zur Nutzung vermitteln (elektronische Informations- und Kommunikationsdienste) oder die die Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirksam kontrollieren (audiovisuelle Mediendienste auf Abruf).

Beispiele:

  • Inhaber einer Werbeseite (z. B. Firmenwebseite)
  • Betreiber eines Onlineshops (Werbeseite mit Einkaufsmöglichkeit)
  • Portalbetreiber (z. B. Internetauktion, Shopping-Portal, Informationsportal)
  • Händler auf Verkaufsplattformen: Händler, die ihre eigenen gewerblichen Angebote auf der von einem Dritten betriebenen Verkaufsplattform einstellen (z. B. Ebay-Händler)
  • Immobilienmakler oder Eigentümer mit ihren gewerblichen Angeboten auf Vermittlungsplattformen (z. B. Angebote auf Immoscout)

Geschäftsmäßig im Sinne des § 5 TMG ist:

  • nachhaltige Tätigkeit: Der Telemediendienst wird über einen längeren Zeitraum angeboten und nicht nur im Einzelfall.
  • in der Regel gegen Entgelt angeboten: Es kommt darauf an, ob ein vergleichbarer Inhalt normalerweise entgeltlich angeboten wird. Eine Absicht der Gewinnerzielung ist unerheblich.

Fazit: In der Regel muss jede Homepage, die nicht rein privat ist, die Pflichtangaben nach dem TMG enthalten.

Achtung: Grundsätzlich gilt das Herkunftslandprinzip, so dass das TMG für einen in Deutschland niedergelassenen Anbieter von Telemedien grundsätzlich auch dann gilt, wenn die Telemedien in einem anderen Staat innerhalb der EU erbracht werden (§ 4 TMG). Bei Anbietern von audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf wird das Herkunftsland nach besonderen Kriterien festgestellt, entscheidend ist dabei in der Regel der Ort, an dem die wirksame Kontrolle über den audiovisuellen Mediendienst ausgeübt wird (vgl. § 2a TMG).

Artikelnr: 236430

Benedikt Grabl

Kontakt

Telefon: 0851 507-341
E-Mail schreiben